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Neue Gesetzliche Regelungen für E-Bike ab 2012 Rückspiegel ab 1. Mai 2012
Schnelle E-Bikes ab 25km/h müssen links aussen mit einem Rückspiegel (50cm2) ausgestattet sein. Langsame E-Bikes (bis 25km/h) sind von dieser Regel ausgenommen.
Beleuchtung ab 1. Mail 2012
Langsame E-Bike sind neu mit einer fix montierten Beleuchtungsanlage auszustatten. Dabei spielt es keine Rolle ob diese mit dem Antriebs-Akku, Batterie oder Dynamo betrieben wird.
Schnelle E-Bikes benötigen eine Beleuchtungsanlage die den Vorschriften von Motorfahrradbeleuchtungen entspricht.
Zulassung ab 1. Mai 2012
Für E-Bikes braucht es einen Führerausweis Kat. M ab 14j - 16j., für schnelle E-Bikes Kat. M ab 14j. und ein Kontrollschild.
Die neuen Bestimmungen des VTS gelten für Fahrzeuge, die ab dem 1. Mai zugelassen werden.
Helmpflicht ab 1. Juli 2012
Für das fahren von schnellen E-Bikes ist neu das Tragen von einem geprüften Velohelm obligatorisch.
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